KARIBIK / Windwards Segeltörn
Barakuda Travel
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Unsere Reiseidee
Karibik Segeltörn
Starten Sie mit uns in die Karibik. Von Martinique aus geht es wahlweise mit einem Katamaran oder einer Segelyacht (pro Schiff sind max. 12 Gästen an Bord) in Richtung St. Lucia, St. Vincent and the Grenadines bis zu den Tobago Cays. Bei diesem Klassiker unter den Segelreisen erleben Sie die ganze Vielfalt der Winwards Islands als Segelrevier der Superlative.
Geeignet ist der Törn für Segelexperten und Segelneulinge gleichermaßen. Gechartert werden die Boote ohne Crew. Für ungeübte Segler wird (ggf. gegen Aufpreis) ein Skipper an Bord sein.
Begleitet und organisiert wird der Törn von dem erfahrenen und begeisterten Segler und Atlantiküberquerer Matthias Bergann.
Reiseverlauf
Route (Änderungen vorbehalten, witterungsbedingt sind auch kurzfristige Änderungen vor Ort möglich):
1. Tag Ankunft in in Fort de France / Martinique
Nach unserer Ankunft am Flughafen Fort de France und der Erledigung der Einreiseformalitäten übernehmen wir die Yachten in Le Marin. Begrüßungscocktail und kreolisches Buffet (optional).
2. Tag Martinique
Erledigung der Formalitäten im Hafen von Le Marin und Einkauf der Bordverpflegung
3. Tag Segeltag nach St. Lucia
Skipperbriefing; ein- und ausklarieren. Nachdem wir uns bei einem Einkauf mit Proviant versorgt haben, laufen wir gegen 11.30 Uhr gemeinsam nach St. Lucia aus. Übernachtet wird in der Moorings-Marina Marigot Bay, die schon als Kulisse für Hollywood Filme diente. Zum essen und einen ersten Sundowner laden Restaurants mit karibischer Küche und Bars mit karibischer Musik ein.
4. Tag St. Lucia
Zu den schönsten Landschaften der Karibik zählen die zwei über 700 m hohen Vulkangipfel der Pitons, das wegen der geologischen Vielfalt und der Regen- und Trockenwälder zum UNESCO-Weltnaturerbe gehört. Die Riffe in der Anse Cochon bieten sich für einen Schnorchelstopp an. Gelegenheit zum Tauchen (ca. 50 U$ pro Tauchgang) oder zu einer Wanderung in den tropischen Regenwald. Am Magretout Beach, unterhalb der Pitons, liegen Mooringsbojen bereit. Abends kreolisches Barbeque mit Musik an der Malgretour Beach.
5. Tag Segeltag von St.Lucia nach Bequia
Wir segeln von St. Lucia nach Bequia, mit 18 km² die größte Insel des Staates St. Vincent and the Grenadines. In Bars und Lokalen wird häufig zu Livemusik am Strand getanzt. Neben zauberhaften Sandstränden warten unter Wasser intakte Riffe im türkisblauen Meer auf Schnorchler und. Tauchgelegenheit – nur mit international gültigem Brevet - bei einem örtlichen Anbieter (Kosten ca. U$78 - U$90 pro Tauchgang).
6. Tag Überfahrt nach Mustique
Die Insel Mustique ist im Privatbesitz. In exklusiver Abgeschiedenheit gibt es kleinere Hotels und private Villen. Massentourismus ist hier ein Fremdwort (Tauchgelegenheit ca. U$ 93 pro Tauchgang).
7. Tag Mustique
Lassen Sie sich einfangen von der Beschaulichkeit der Insel und von ihrer natürlichen Schönheit mit sanft geschwungenen Hügeln, die von makellosen weißen Sandstränden und kristallklarem aquamarinen Wasser eingerahmt werden. Besonders gut lässt sich die Insel mit einem Buggy oder einem Moped erkunden. Tauchgelegenheit (ca. U$ 93 pro Tauchgang). Ab ca. 20 Uhr großes Lobsterbuffet mit karibischer Musik.
8. Tag Überfahrt in die Tobago Cays / Horseshoe Reef
Die Tobago Cays nahe der bewohnten Insel Mayreau sind die vier sehr kleinen Inseln Petit Bateau, Baradel, Jamesby und Petit Rameau, mit rund 1 km² die Hauptinsel, sowie die fünfte, etwas abseits gelegene Insel Petit Tabac. Das Korallenriff, das die Inselgruppe wie ein hufeisenförmiger Schutzwall umgibt und das den Namen "Horse Shoe Reef" trägt, hält die Atlantikdünung weitgehend ab. Sehr reizvoll ist es, mit dem Dinghi die kleinen Insel zu erkunden. Brot und Früchte können bei den Boatboys erworben werden, ansonsten keine Versorgungsmöglichkeiten.
9. Tag Tobago Cays
Baden, relaxen, schnorcheln, tauchen… Die als „Tor zum Paradies“ bekannten Tobago Cays sind mit den weißen Stränden und den türkisfarbenen Lagunen ein beliebtes Ziel bei Seglern aus allen Teilen der Welt. Im kristallklaren Wasser tummeln sich bunte Fische, unterschiedliche Rochenarten und Seeschildkröten. An Land sieht man mit etwas Glück Leguane.
10. Tag Überfahrt nach Union Island
Union Island ist eine der südlichsten Inseln der Grenadinen und beeindruckt schon von Weitem durch ihre Silhouette aus Vulkanen, deren höchster Berg der 304 m hohe Mount Taboi ist.
11. Tag Überfahrt Mayreau
Mayreau ist mit rund 4 km² die kleinste bewohnte Insel der Grenadinen, mit einer Höhe von 61 m recht flach und nur auf dem Seeweg zu erreichen. Die einzige Straße der Insel führt durch das einzige Inseldorf Old Wall und verbindet die Saline Bay im Südwesten mit der Salt Whistle Bay im Nordwesten.
12. Tag Überfahrt Bequia
Wir begeben uns auf den Rückweg und segeln von Mayreau zurück nach Bequia.
13. Tag Segeltag nach St.Lucia
Von Bequia geht es heute zurück zur „Insel mit zwei Bergen“, nach St. Lucia.
14.Tag St. Lucia Insel erkunden
Wir erkunden St. Lucia. Die ganz eigene, wundersame Welt des Regenwaldes mit wilden Orchideen, Hibiskus und Mammutbäumen wird Naturfreunde begeistern, ein Besuch der Plantagen und Festungen der Kolonialzeit lässt das Herz Kulturinteressierter höher schlagen. Auf dem Food & Crafts Market in der Hauptstadt Castries türmen sich neben Bananen, Kokosnüsse, Zitronen und Dasheen-Früchte wohlriechende Gewürze, Kakaosticks und karibische Saucen. Eine bunte Vielfalt voller Gerüche, fröhlichem Stimmengewirr und Musik.
15. Tag Rückflug ab Fort de France / Martinique (Ankunft in Deutschland am nächsten Tag)
Termin, Reiseleistung und Preis
Karibik-Flair pur. Segeltörn durch die Inselwelt der Windwards
Lassen Sie Ihren Traum vom Karibik-Törn wahr werden! Segelmöglichkeit für Könner und Anfänger.
TERMIN
08.11. - 22.11.2018
DAUER
14 Nächte an Bord eines Katamarans mit max. 12 Übernachtungsgästen
TÖRNSTART/-ENDE
Martinique
PREIS
ab 1.650 € pro Person exklusive Flug nach Martinique
(der endgültige Preis richtet sich nach der Belegung des Katamarans)
Geplante Route: Martinique – St. Lucia – Bequia – Mustique – Tobago Cays – Union Island – Mayreau – Bequia – St. Lucia – Martinique
Buchbar sind Segelyachten und Katamarane für Einzelpersonen und Gruppen mit und ohne Segelerfahrung. Für ungeübte Segler ist auf Anfrage (ggf. gegen Aufpreis) ein Skipper an Bord. Törnleitung: Matthias Bergann (erfahrener Segler und Atlantiküberquerer)
Gesegelt wird in überschaubaren Tagesetappen mit ausreichend Zeit für Ausflüge, zum Faulenzen, Tauchen, Schnorcheln, Baden…
Reiseleistung
Reiseleistung im Preis enthalten:
- Segeltörn ab/an Martinique als bareboat charter, Selbstverpflegung
- Übernachtung auf einem Katamaran/einer Segelyacht (max. 10 Gäste)
- deutschsprachiger Reiseleitung und Skipper (Reviererfahren)
- Transfer Airport Fort de France - Hafen – Fort de France
- Endreinigung, Handtücher, Bettwäsche, Handling Fee
- Schnorchelausrüstung (ABC)
- Diesel, Skipperhaftpflicht - und Yachthaftpflichtversicherung
- Reisepreis-Sicherungsschein und Reiseveranstalterhaftpflichtversicherung
vor Ort zu zahlen: Verpflegung. Optionales Ausflugsprogramm, Eintrittsgelder, Reiseleiter, Transport, anteilige Schiffskaution
Der Flug ab deutschen Flughäfen via Paris können direkt online über Air France zu tagesaktuellen Preisen, ab ca. 670 € gebucht werden.
Die Mindestteilnehmerzahl ist bereits erreicht, der Törn findet statt.
Bootstypen
Gechartert haben wir einen Katamaran vom Typ Catana 55 Carbon Infusion (oder vergleichbar) mit 6 Doppelkabinen und eine Catana 42 Carbon Infusion (oder vergleichbar) mit 4 Doppelkabinen.
Reiseanmeldung
Ansprechpartner und Segelexperte: Matthias Bergann
Telefon: 04181-4069820
Reiseberatung und Buchung: Sabine Hauke
Telefon: 04181-4069819
Per E-Mail erreichen Sie uns unter travel@barakuda.org
Reisebedingungen
Barakuda Wassersport GmbH – Barakuda Travel | AGB
Schön, dass wir Sie als unseren Reisegast begrüßen dürfen. Jede Reise wird sorgfältig und im Detail für Sie ausgearbeitet, damit Ihre Urlaubtage zu den schönsten des Jahres zählen. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie die nachfolgenden AGB als Reise- und Zahlungsbedingungen an. Bitte lesen Sie sie aufmerksam durch. Die AGB klären über die beidseitigen Rechte und Pflichten auf und werden Bestandteil des zwischen Ihnen und der Barakuda Wassersport GmbH, Zunftstraße 5, 21244 Buchholz (im folgenden Barakuda Travel genannt) geschlossenen Reisevertrages.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie Barakuda Travel den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax, E-Mail oder via Internet über unser online Buchungssystem erfolgen und gilt als verbindliche Buchung seitens des Kunden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Barakuda Travel zustande. Die Annahme erfolgt in Form einer schriftlichen Reisebestätigung oder Rechnung.
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Bezahlung
2.1 Mit Vertragsabschluss, also mit Erhalt der Bestätigung bzw. Rechnung, sind 20 % des Reisepreises fällig. Bei Versendung der Bestätigung bzw. Rechnung ist die Anzahlung innerhalb von 14 Tagen nach deren Erhalt zu leisten. Die Kosten für Reiseversicherungen werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig.
Abweichende Zahlungsbedingungen als ergänzende AGB von Dream Yacht Charter
gültig für den Barakuda Karbik-Segeltörn ab/an Martinique
Mit Vertragsabschluss, also mit Erhalt der Bestätigung bzw. Rechnung, sind 30 % des Reisepreises fällig. Bei Versendung der Bestätigung bzw. Rechnung auf dem Postweg ist die Anzahlung innerhalb von 7 Tagen nach deren Erhalt zu leisten. Die Kosten für Reiseversicherungen werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig.
2.2 Der Restbetrag wird spätestens 59 Tage vor Reisebeginn fällig.
2.3 Die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Stornierung ergeben sich aus der Bestätigung bzw. Rechnung. Die Gebühren im Falle einer Stornierung (vgl. Ziffer 5) sowie Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren (vgl. Ziffern 5 und 6) werden sofort fällig.
2.4 Sollten Ihnen die Reiseunterlagen nicht spätestens 7 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an BARAKUDA TRAVEL. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, die Reiseunterlagen nach Erhalt sorgsam zu überprüfen.
2.5 Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet, ist BARAKUDA TRAVEL nach erfolgloser Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Bei Rücktritt vom Vertrag im Sinne des vorherigen Satzes kann BARAKUDA TRAVEL Schadensersatz entsprechend den Ziffern 5.2 und 5.4 zu verlangen.
2.6 Kosten für Nebenleistungen wie Visa, Hafengebühren etc. sind, soweit nicht in der Reiseausschreibung ausdrücklich vermerkt, nicht im Reisepreis enthalten.
3. Leistungen
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in der jeweiligen Reiseausschreibung und/oder Internetauftritt von BARAKUDA TRAVEL sowie den Angaben in der Reisebestätigung. BARAKUDA TRAVEL behält sich vor, eventuelle Änderungen vor Vertragsabschluss zu erklären und den Reisenden darüber zu informieren.
3.2 Abweichende Leistungen in eigenen Prospekten oder Internetauftritten der Leistungsträger sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, sind nur verbindlich, wenn sie mit der Reisebestätigung bzw. Rechnung von BARAKUDA TRAVEL ausdrücklich bestätigt werden.
3.3 Für Fremdleistungen anderer Veranstalter und Unternehmen, die ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden, wie z.B. Pauschalreisen, Nur-Flug, Mietwagen, Ausflüge und sonstige Veranstaltungen, haftet BARAKUDA TRAVEL nicht als Reiseveranstalter. Die Haftung für Vermittlungsfehler ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
3.4 Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen vor Vertragsschluss zu informieren. BARAKUDA TRAVEL wird Ihnen deshalb bereits bei der Buchung mitteilen, welches Luftfahrtunternehmen den Flug durchführt. Soweit die Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft dann feststeht, werden wir Sie darüber informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden wir Sie über den Wechsel unverzüglich informieren.
Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung (sog. „Blacklist“) unterliegen, ist auf der Internetseite http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm oder in den Geschäftsräumen von BARAKUDA TRAVEL einsehbar.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von BARAKUDA TRAVEL wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. BARAKUDA TRAVEL verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, soweit dies möglich und die Abweichung nicht lediglich geringfügig und dem Kunden auch ohne gesonderte Kenntnisnahme zumutbar ist.
4.2 Bei Schiffsreisen entscheidet über notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeit und/oder der Routen, etwa aus Sicherheits- oder Witterungsgründen, allein der Kapitän.
4.3 BARAKUDA TRAVEL behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann BARAKUDA TRAVEL den Reisepreis nach Maßgabe der folgenden Berechnung erhöhen:
a. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann BARAKUDA TRAVEL vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann BARAKUDA TRAVEL vom Kunden verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber BARAKUDA TRAVEL erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
4.4 Eine Erhöhung des Reisepreises nach Ziffer 4.3 ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss weder eingetreten noch für BARAKUDA TRAVEL vorhersehbar waren.
4.5 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat BARAKUDA TRAVEL den Kunden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn BARAKUDA TRAVEL in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten.
Die in diesem Absatz genannten wechselseitigen Rechte und Pflichten gelten auch im Falle einer zulässigen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung.
4.6 Der Kunde hat die Rechte aus Ziffer 4.5 unverzüglich nach der Erklärung von BARAKUDA TRAVEL über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung gegenüber BARAKUDA TRAVEL geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden
5.1 Vor Reisebeginn kann der Kunde jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei BARAKUDA TRAVEL. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Rücktritt bedarf einer schriftlichen geänderten Reisebestätigung bzw. Stornobestätigung seitens BARAKUDA TRAVEL.
5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so kann BARAKUDA TRAVEL eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen.
5.3 Eine Entschädigung ist auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen nicht von BARAKUDA TRAVEL zu vertretendem Fehlen der Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder notwendigen Visa nicht angetreten wird.
5.4 Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung berechnet und gemäß § 651i Abs. 3 BGB wie folgt für jeden Reisegast pauschaliert:
bei Flugpauschalreisen:
bis 30. Tag vor Reiseantritt - 20% des Reisepreises
bis 15. Tag vor Reiseantritt - 50% des Reisepreises
bis 6. Tag vor Reiseantritt - 70% des Reisepreises
ab 5. Tag vor Reiseantritt - 90% des Reisepreises
am Abreisetag oder bei Nichtantritt - 95% des Reisepreises
bei Tauchsafaris:
bis 60. Tag vor Reiseantritt - 20% des Reisepreises
bis 30. Tag vor Reiseantritt - 50% des Reisepreises
ab 29. Tag vor Reiseantritt - 90% des Reisepreises
am Abreisetag oder bei Nichtantritt - 95% des Reisepreises
bei Flugbuchungen (Linie oder Charter):
ab dem Tag der verbindlichen Buchung - 100% des Flugpreises
Abweichende Stornobedingungen als ergänzende AGB von Dream Yacht Charter
gültig für den Barakuda Karbik-Segeltörn ab/an Martinique
bis 59. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
ab 58. Tag vor Reiseantritt 100 % des Reisepreises
5.5 Sofern in der Ausschreibung einer Reise oder in deren Bestätigung bzw. Rechnung auf besondere Stornobedingungen hingewiesen wird, haben diese vorrangig Gültigkeit.
5.6 Bei Gruppenbuchungen ist die Stornierung der Reise für eine Einzelperson möglich, es gilt Punkt 5.4. Wird eine Ersatzperson gestellt, erhebt BARAKUDA TRAVEL dafür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der Aufwendungen, mindestens jedoch in Höhe von € 50,00.
5.7 Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass BARAKUDA TRAVEL im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind.
6. Umbuchung, Ersatzperson
6.1 Werden auf Kundenwunsch nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit stehende Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart oder -klasse vorgenommen (Umbuchung), ist BARAKUDA TRAVEL berechtigt, ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden in Höhe der Aufwendungen, mindestens jedoch in Höhe von € 50,00 zu erheben. Dies gilt nur, soweit eine Umbuchung überhaupt möglich ist und nicht einen Reiserücktritt mit Neuanmeldung für eine andere Reise darstellt.
6.2 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an BARAKUDA TRAVEL. BARAKUDA TRAVEL kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist BARAKUDA TRAVEL berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der Aufwendungen, mindestens jedoch in Höhe von
€ 50,00 zu erheben.
Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
6.3 Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass BARAKUDA TRAVEL im Zusammenhang mit der Umbuchung oder dem Eintritt einer Ersatzperson keine oder geringere Kosten entstanden sind.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so behält BARAKUDA TRAVEL den Anspruch auf den Reisepreis. BARAKUDA TRAVEL wird sich jedoch bei den Leistungsträgern um Erstattung der dort ersparten Aufwendungen bemühen. Dies gilt nicht, wenn die Leistungen unerheblich sind oder einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.
8. Rücktritt und Kündigung durch BARAKUDA TRAVEL
8.1 Ohne Einhaltung einer Frist kann BARAKUDA TRAVEL den Reisevertrag kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch BARAKUDA TRAVEL vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Reisender in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. BARAKUDA TRAVEL behält den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich eventueller Erstattungen durch Leistungsträger. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung des Störers trägt dieser selbst.
8.2 Bis 2 Wochen vor Reiseantritt kann BARAKUDA TRAVEL vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung und in der Reisebestätigung bzw. Rechnung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. BARAKUDA TRAVEL verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Der gezahlte Reisepreis wird umgehend rückerstattet. Der Kunde wird von BARAKUDA TRAVEL umgehend informiert, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn BARAKUDA TRAVEL die dazu führenden Umstände zu vertreten hat oder diese Umstände nicht nachweisen kann.
8.3 Im Fall des Rücktritts von BARAKUDA TRAVEL nach Ziffer 8.2 ist der Kunde berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn BARAKUDA TRAVEL in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach Erhalt der Rücktrittserklärung gegenüber BARAKUDA TRAVEL geltend zu machen. Sofern der Kunde von diesem Recht keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
9. Höhere Gewalt
Die Kündigung des Reisevertrags in Fällen höherer Gewalt richtet sich nach § 651 j BGB:
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende allein den Vertrag nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
10. Gewährleistung
a) Abhilfe
Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. BARAKUDA TRAVEL kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird. BARAKUDA TRAVEL kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
b) Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung von Reiseleistungen kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Der Reisepreis ist dabei in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
c) Kündigung des Reisevertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet BARAKUDA TRAVEL innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, BARAKUDA TRAVEL erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von BARAKUDA TRAVEL verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf Rückbeförderung. Er schuldet BARAKUDA TRAVEL nur den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
d) Schadensersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den BARAKUDA TRAVEL nicht zu vertreten hat.
11. Haftung von BARAKUDA TRAVEL
11.1 BARAKUDA TRAVEL haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
11.2 Die vertragliche Haftung von BARAKUDA TRAVEL für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch BARAKUDA TRAVEL herbeigeführt wird. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit BARAKUDA TRAVEL für einen dem Reisenden entstehenden Schaden, der kein Körperschaden ist, allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.3 Für alle gegen BARAKUDA TRAVEL gerichtete Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils pro Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
11.4 BARAKUDA TRAVEL haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Mietwagen, Veranstaltungen etc.), wenn diese Leistungen in der Reisebeschreibung und der Reisebestätigung bzw. Rechnung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von BARAKUDA TRAVEL sind.
BARAKUDA TRAVEL haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung von Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten. Gleichfalls haftet BARAKUDA TRAVEL für einen Schaden des Reisenden, der auf der Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von BARAKUDA TRAVEL beruht.
11.5 Ein Schadensersatzanspruch gegen BARAKUDA TRAVEL ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
11.6 Die Beförderung des Reisenden erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Die Rechte und Pflichten von BARAKUDA TRAVEL und des Reisenden nach dem Reisevertragsrecht und diesen ausführlichen Reisebedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt.
12. Mitwirkungspflichten
12.1 Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
12.2 Der Reisende ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw. Betreuung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine örtliche Reiseleitung oder Betreuung nicht erreichbar, so sind die Beanstandungen jeweils umgehend dem Leistungsträger oder BARAKUDA TRAVEL mitzuteilen. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
13. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung
13.1 Gewährleistungsansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (§§ 651c bis 651f BGB) hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber BARAKUDA TRAVEL geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.
13.2 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
13.3 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.
13.4 Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
13.5 Schweben zwischen dem Reisenden und BARAKUDA TRAVEL Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder BARAKUDA TRAVEL die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
13.6 Tritt BARAKUDA TRAVEL nur als Vermittler beim Abschluss des Reisevertrages auf, ist BARAKUDA TRAVEL nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewährleistungsansprüchen durch Reisende entgegenzunehmen.
14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
14.1 BARAKUDA TRAVEL steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Informationen in den Reiseausschreibungen und/oder Internetportal von BARAKUDA TRAVEL nur für deutsche Staatsangehörige gelten.
14.2 BARAKUDA TRAVEL haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende BARAKUDA TRAVEL damit beauftragt hat, es sei denn, dass die Verzögerung von BARAKUDA TRAVEL zu vertreten ist.
14.3 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von BARAKUDA TRAVEL bedingt sind.
15. Gesundheitsnachweise bei Sport- und Tauchreisen
15.1 Der Reisende erklärt durch seine Anmeldung, dass ärztlicherseits keine Bedenken gegen Teilnahme an der von ihm gewählten Reise mit dem dazugehörigen Programm bestehen. Bei der Teilnahme an Sport- und Tauchreisen wird empfohlen, sich vor der Buchung auf Tauchtauglichkeit durch einen Arzt untersuchen zu lassen. Ein Tauchtauglichkeitsnachweis ist in einigen Ländern erforderlich.
15.2 Während der Segel- und Tauchprogramme ist den Anweisungen der Lehrer und Betreuer Folge zu leisten. Im Fall von Zuwiderhandlungen ist der Ausbilder bzw. Betreuer zum sofortigen Ausschluss des Reiseteilnehmers berechtigt.
15.3 Reisende, die ein Tauchpaket buchen, versichern mit ihrer Anmeldung, dass sie über die erforderliche Taucherfahrung verfügen.
15.4 Bei der Anmeldung zu einer Tauchsafari erklärt sich der Kunde damit einverstanden, nur Anspruch auf die Beförderung und Unterbringung von maximal 20 kg Reisegepäck pro Person zu haben.
Über sperrige Gegenstände ist eine gesonderte Vereinbarung zwischen BARAKUDA TRAVEL und dem Kunden zu treffen.
16. Reiseversicherungen
BARAKUDA TRAVEL empfiehlt jedem Reisenden den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken-, Reisehaftpflicht- und Reiserücktrittskostenversicherung.
17. Allgemeines
17.1 Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
17.2 Tritt BARAKUDA TRAVEL nur als Vermittler auf, so gelten die Reisebedingungen des vermittelten Veranstalters.
18. Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Tostedt. Dies gilt für alle Klagen gegen BARAKUDA TRAVEL sowie für Klagen von BARAKUDA TRAVEL gegen Vollkaufleute, gegen Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben und gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
19. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.